Seit dem Ende Januar 2021 galt die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie hielt Unternehmen dazu an, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Nun hat die Bundesregierung die Regelung verschärft: Das Homeoffice wird zur Pflicht, auch für die Arbeitnehmenden. Welche Regelungen gelten und wie Unternehmen die Transition meistern, zeigen wir Ihnen.
Mit dem Inkrafttreten der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ des Bundesarbeitsministeriums iAnfang des Jahres wurden Arbeitgeber laut Ministerium verpflichtet, Beschäftigten in bestimmten Fällen das Arbeiten von zu Hause anzubieten. Außerdem galten verschärfte Regeln für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.
Die Verordnung war zunächst befristet und wurde mehrmals verlängert. Mit der neuen "Notbremse", dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wandert diese Verpflichtung nun aus der Arbeitsschutzverordnung ins Infektionsschutzgesetz. Neu ist dabei, dass die Arbeitnehmer:innen ein Homeoffice-Angebot nun auch annehmen müssen.