Die Wirtschaft ankurbeln mit dem Wachstumschancengesetz

Aktualisiert: 29. Februar 2024

6 min.

Haufe Redaktion Mittelstand

Die aktuellen Zeiten sind geprägt von vielen Krisen: Krieg, die Folgen der Corona-Pandemie und die Inflation. Unternehmen und vor allem mittelständische Betriebe leiden unter diesen Krisen. Da ist es kaum verwunderlich, dass das Geschäftsklima sinkt, wie im KfW-ifo-Mittelstandsbarometer deutlich wird. Das Geschäftsklima befindet sich aktuell auf dem niedrigsten Punkt seit Beginn der Corona-Pandemie. Um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, wollte die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit auf den Weg bringen. Worum es dabei genau geht und warum das Gesetz im Vermittlungsausschuss gelandet ist, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, auch bekannt unter dem Namen Wachstumschancengesetz (WCG) ist eine Idee der Bundesregierung. Es soll die deutsche Wirtschaft stärken und neue Wachstumsdynamik schaffen.  

Wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer vom 2. Februar 2024 zeigt, ist das Geschäftsklima stark am Sinken und befindet sich auf einem ähnlichen Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie.

Das ifo Geschäftsklima

Das ifo Geschäftsklima ist ein bedeutender Indikator für die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland, veröffentlicht monatlich als der ifo Geschäftsklimaindex. Die detaillierten Ergebnisse werden in den ifo Konjunkturperspektiven veröffentlicht. 

Kann das WCG diesen Trend umkehren? Viele steuerliche Änderungen, sollen Unternehmen neuen Ansporn geben und Wachstumschancen ermöglichen. Die neuen Regelungen betreffen Teile der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer u.v.m. 

Diese Ziele hat das Wachstumschancengesetz

Alle Maßnahmen, die aktuell zum WCG diskutiert werden, sollen vor allem für den deutschen Mittelstand Anreize geben, sich weiterzuentwickeln, im Inland zu investieren, Innovationen voranzutreiben und Wachstum zu fördern. Außerdem sollen Steuervereinfachungen umgesetzt werden, die sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen richten.  

Ursprünglich plante die Bundesregierung mit einem Entlastungspaket von 7 Milliarden Euro. Dies wurde aufgrund einiger Streichungen und Änderungen auf 3,2 Milliarden Euro gekürzt. 

Die Diskussion um das Wachstumschancengesetz

Bereits im Juli 2023 wurde ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum WCG entwickelt. Daraufhin stimmte der Bundestag im November für das Gesetz und es ging in den Bundesrat. Dieser beantragte am 24. November 2023 die Einberufung eines Vermittlungsausschusses, da die Länder durch das neue Gesetz befürchtete Steuerausfälle kritisierten. 

Der Bundesrat:

Im Bundesrat sitzen Vertreter aller Bundesländer. Abhängig von der Landesregierung sitzen hier Politiker unterschiedlicher Parteien, die nicht unbedingt Teil der Regierung sind.  

Die ursprüngliche Version des Wachstumschancengesetzes

Ursprünglich wurden mit dem WCG für Unternehmen steuerliche Entlastungen von sieben Milliarden Euro geplant. Darunter fielen Unterstützungen auf dem Weg zur Klimaneutralität und mehr Forschung. Außerdem  sollte das WCG Unternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützen.

  

Anpassungen nach Verhandlungen oder die „Light Version“ des Wachstumschancengesetzes

Im Rahmen der Verhandlungen zum WCG zeichnete sich eine reduzierte Version ab, die aktueller Diskussionsgegenstand ist. Es gab viele Änderungen und Streichungen von zuvor geplanten Maßnahmen, so dass die Regierung jetzt nur noch 3,2 Milliarden Euro investieren will. 

In der „Light-Version“, wie sie in den Medien oft betitelt wird, spielt die Prämie für Investitionen in Energieeffizienz keine Rolle mehr. Allerdings sollen ähnliche Unterstützungen vermutlich auf andere Art kommen.   

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der aktuell in der gekürzten Version des WCGs geänderten oder gestrichenen Maßnahmen

  • Geschenke: Aufwendungen und Geschenke, die nicht für Arbeitnehmer sind, sollen ab dem 31. Dezember 2023 den Gewinn nicht reduzieren, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 50 Euro nicht übersteigen. Zuvor lag die Grenze bei 35 Euro. 

  • Degressive Abschreibung: Unternehmer haben bei beweglichen Wirtschaftsgütern die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung. Degressive Abschreibung beträgt 2-mal so viel, wie die lineare Abschreibung und maximal 20 Prozent des Restbuchwerts. Diese Regelung soll für Güter gelten, die nach dem 30. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 besorgt oder hergestellt wurden und soll Unternehmen in den Krisenzeiten helfen. Zuletzt wurde eine solche Maßnahme zu Corona-Zeiten eingeführt. (Im ursprünglichen WCG war eine 2,5-fache und maximale Abschreibung von 25 Prozent geplant.) 

 

Lang diskutiert und jetzt komplett gestrichen wurden: 

  • Die Erhöhung der Grenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1000 Euro. 

  • Die Anhebung der Verpflegungsmehraufwandspauschalen für Geschäftsreisen. 

  • Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro. 

Wichtig zu erwähnen ist, dass im Rahmen der Diskussion bereits im Dezember 2023 ein kleiner Teil der geplanten Maßnahmen im neu eingeführten Kreditzweitmarktförderungsgesetz umgesetzt wurden. Welche das genau sind und was noch alles Teil der neuen Version des WCGs sind, können Sie in diesem Artikel detailliert nachlesen.

 

Der Vermittlungsausschuss tagt 

Der Vermittlungsausschuss tagte am 21. Februar und stimmte mit der Mehrheit der Ampel-Regierung der Light-Version des WCGs zu. Dies wurde bereits vom Bundestag bestätigt. Nun hängt die Umsetzung des Gesetzes von der Bundesratssitzung am 22. März 2024 ab.  

 

So geht es weiter: Ein Ausblick

Wie es nun mit dem WCG weitergeht, bleibt abzuwarten. Ob eine Zustimmung erfolgt, ist noch unklar, da vor allem Länder, in denen die Union regiert das neue Gesetz kritisiert. Politiker der CDU/CSU erheben den Vorwurf, dass der Bund einen Teil des Entlastungspakets mit der Streichung der Subventionen von Agrar-Diesel finanzieren möchte. Der Bund weist die Vorwürfe zurück und sogar der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen (Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)) kritisiert dies: 

„Die Blockade des Wachstumschancengesetzes durch die CDU/CSU untergräbt das Wohl der deutschen Wirtschaft und das politische Vertrauen.“  

Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender DMB-Vorstand 

 

Am 22. März 2024 findet die nächste Bundesratssitzung statt, in der final über das WCG abgestimmt werden soll. Wird dem zugestimmt, werden einige Maßnahmen rückwirkend geltend gemacht. Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahren Sie das hier auf unserem Blog oder auf unserem LinkedIn-Kanal.