Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und die Binnennachfrage anzuregen hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Maßnahmenpakets die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent befristet herabgesetzt. Was für Verbraucher eine erfreuliche Nachricht ist, wirft für Unternehmer Fragen nach Nutzen, Aufwand und rechtlichen Feinheiten auf.