Lieferkettengesetz: Das müssen Unternehmen 2024 wissen

Aktualisiert: 31. Januar 2024

8 Minuten

Haufe Redaktion Lagerlogistik Handel & Vertrieb Mittelstand

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Das sogenannte Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Menschenrechte sowie die Umwelt besser zu schützen. Was das Gesetz im Detail bedeutet und warum auch KMU sich anpassen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Grundlagen des Lieferkettengesetzes

Auch wenn wir in Deutschland gerne die Augen vor der Wahrheit verschließen: Viele unserer Alltagsprodukte werden auch heute noch in Drittländern unter katastrophalen Arbeitsbedingungen hergestellt. Das Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass die Menschenrechte und die Umwelt besser geschützt werden.  Somit müssen deutsche Unternehmen Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen und dokumentieren. Das heißt unter anderem, Betriebe müssen dafür sorgen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverstößen bleiben.

Diese Sorgfaltspflichten müssen beachtet werden

Identifizierung und Bewertung von Risiken: Unternehmen müssen potenzielle Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und priorisieren.

Veröffentlichung von Grundsatzerklärungen: Auf der Grundlage von Risikoanalysen sollen Unternehmen klare Grundsatzerklärungen veröffentlichen, die ihre Verpflichtung für Menschenrechte und Umweltschutz widerspiegeln.

Maßnahmen zur Risikominimierung: Es wird erwartet, dass Unternehmen konkrete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltverstöße zu vermeiden oder zu minimieren.

Einhaltung von Arbeitsstandards: Dazu zählen die Achtung der Vereinigungsfreiheit, der Schutz vor Kinderarbeit, die Einhaltung von Mindestlohnregelungen und der Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Schaffung von Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen entlang der Lieferkette einrichten, um den Menschen in der Lieferkette eine Stimme zu geben.

Regelmäßige Berichterstattung: Zu den Sorgfaltspflichten gehört auch die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

 

Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten drohen Unternehmen drastische Strafen (nach § 24 Abs. 2 S. 3 LkSG i.V.m. § 30 Abs. 2 S. 3 OWiG). Diese belaufen sich auf bis zu 8 Millionen Euro beziehungsweise 2% des Jahresumsatzes, falls dieser 400 Millionen Euro übersteigt.

Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Lieferkettengesetz richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Unternehmen gleichermaßen betroffen sind. So wurde das Gesetz gestaffelt eingeführt und orientiert sich zudem an der Unternehmensgröße. Die Staffelung wurde wie folgt umgesetzt:

Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.

Seit dem 01.01.2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.


Sie denken, da KMU nicht unter die genannten Unternehmensgrößen fallen, können Sie sich entspannt zurücklehnen? Definitiv nicht. Denn auch als Partner oder Zulieferer eines direkt betroffenen Unternehmens müssen viele KMU ihre eigenen Lieferketten überprüfen, denn das Lieferkettengesetz bezieht sich sowohl auf direkte als auch auf indirekte Lieferanten. Das heißt im Detail: Alle Vorlieferanten und Unternehmen, die in der Wertschöpfungskette eines betroffenen Unternehmens auftauchen, unterliegen den Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes.

 

Die Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer, deren Lieferungen für die Herstellung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung erforderlich sind, sind anlassbezogen. Das bedeutet, dass die Sorgfaltspflicht erst dann greift, wenn das Unternehmen konkret über Menschenrechtsverletzungen beim Lieferanten informiert wird.

Diesen Herausforderungen müssen sich KMU stellen

KMU werden durch das Lieferkettengesetz vor Herausforderungen gestellt. Die Verhandlungen mit Großkunden werden komplexer, da neue Klauseln zu Audits, Garantien und Vertragsstrafen eingeführt werden könnten. Die breite Anwendbarkeit des Lieferkettengesetzes erfordert eine hohe Transparenz der Unternehmen und ihrer gesamten Lieferkette. KMU müssen sich darüber im Klaren sein, dass große Unternehmen verstärkt, darauf achten, dass ihre Lieferanten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung könnten KMU, Kunden verlieren und finanzielle Einbußen erleiden. Ein frühzeitiger proaktiver Ansatz, einschließlich Schulungen, Vertragsanpassungen und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes, ist für KMU unerlässlich, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Was sollten KMU jetzt tun? Proaktives Handeln im Sinne des Lieferkettengesetzes

1. Überblick über eigene Lieferketten: KMU sollten sich zeitnah ein detailliertes Bild der eigenen Lieferketten machen und diese analysieren.

2. Lieferantenbewertung und -Priorisierung: Systematische Analyse und Rangfolge kritischer Lieferanten hinsichtlich potenzieller Lieferkettenrisiken.

3. Interne und externe Einbindung: Unternehmen sollten alle relevanten Verantwortlichen und Lieferanten einbinden. Dazu gehören sowohl die verantwortlichen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen als auch die eigenen Lieferanten sowie die vom Lieferkettengesetz direkt betroffenen Auftraggeber.

4. Proaktive Lösungssuche: Unternehmen sollten sich mit Branchenkollegen vernetzen und ihren Informationsstand auf dem neuesten Stand halten. Darüber hinaus sollten sie aktiv nach Lösungen für die Umsetzung und Organisation suchen. Dazu können Monitoring-Tools oder geeignete Software gehören.

Cloud ERP für KMU: Effizientes Monitoring im Sinne des Lieferkettengesetzes

Cloud-ERP-Systeme wie Haufe X360 sind eine umfassende Lösung für KMU, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen. Sie bieten Transparenz über die gesamte Lieferkette, unterstützen das Risikomanagement, ermöglichen datenbasierte Entscheidungen, vereinfachen die Dokumentation und Compliance, automatisieren Prozesse und fördern die Zusammenarbeit und Kommunikation. Der integrierte Ansatz verbessert die Effizienz und Übersichtlichkeit bei der Überwachung der eigenen Lieferkette. So behalten KMU den Überblick - mit nur einem System.