Die elektronische Rechnung wird Pflicht

Lange angebahnt, bald Realität: Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich verpflichtend.  In diesem Zusammenhang sind viele Fragen rund um die Einführung, das Format und die Vorteile im Umlauf. Wir liefern die Antworten und zeigen, warum Unternehmen mit Haufe X360 bestens vorbereitet sind.

Aktuell gibt es Rechnungen in allen Formen – als X-Rechnung, im PDF-Format oder ganz klassisch auf Papier. Damit ist bald Schluss. Ab dem 01.01.2025 greift die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. So der aktuelle Plan der Bundesregierung.  Dies bedeutet, dass in Zukunft immer dann, wenn Leistungen zwischen zwei Unternehmen erbracht werden, zwingend eine E-Rechnung ausgestellt werden muss. Bestellt bspw. ein produzierendes Unternehmen Stahl bei einem Lieferanten, ist die Rechnungsstellung per PDF oder gar in Papierform unzulässig.

Definition E-Rechnung

Die E-Rechnung digitalisiert den gesamten Rechnungsprozess: Die Rechnung wird digital erstellt, bezahlt und archiviert. Sie ist aber nicht einfach nur digital, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Die Struktur basiert auf der europäischen Norm EN-16931. Damit ist auch die PDF-Rechnung ungültig. Sie ist zwar digital, aber nur eine visuelle Darstellung der Papierrechnung und wird künftig wie auch die Papierrechnung, als „sonstige Rechnung“ eingestuft.

Grundsätzlich können verschiedene bestehende Rechnungsformate die Anforderungen einer E-Rechnung erfüllen. Die bereits bekannte X-Rechnung oder das ZUGFErD-Format erfüllen sie.

Die E-Rechnung wird Pflicht: Aber ab wann?

Grundsätzlich soll die Verpflichtung ab dem 1.1.2025 gelten. Allerdings regt sich gerade im Mittelstand teilweise Unmut – die Umsetzung sei zu kurzfristig. Der Gesetzesentwurf enthält daher eine Reihe von Übergangsfristen.

Bis zum 31.12.2026: Sonstige Rechnungen sind weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Umsätze aus 2025 und 2026 können also beispielsweise weiterhin per Papierrechnung übermittelt werden.

Bis zum 31.12.2027: Gleiches soll auch für 2027 gelten. Allerdings nur, wenn der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro hat.

Ab 2028: Die Anforderungen sind zwingend umzusetzen.

 

Die Einführung der E-Rechnung ist Teil einer zukünftig stärker digitalisierten EU. Damit soll vor allem der Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Geplant ist auch ein zentrales Meldesystem der EU, das ab 2028 in Kraft treten soll.

Der aktuelle Stand in der Gesetzgebung

Die E-Rechnung  sollte im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verabschiedet werden. Dieses wurde allerdings immer wieder zum Spielball zäher politischer Verhandlungen. Nach der Einberufung des Vermittlungsausschusses, erfolgte  die Zustimmung des Bundestags am 23.2.2024. Der letzte Schritt: die Zustimmung des Bundesrats am 22.3.2024.
Somit ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sicher, ob das Wachstumschancengesetz in seiner aktuellen Fassung verabschiedet wird. Doch eines ist sicher: An der E-Rechnung führt künftig kein Weg vorbei.

Die Vorteile der E-Rechnung

Trotz aller Kritik an den kurzen Fristen sind die Vorteile der E-Rechnung immens. Sie ermöglicht insbesondere eine effiziente und kostengünstige Bearbeitung aller Rechnungen. Dabei profitieren sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger.

So profitieren Unternehmen von der E-Rechnung:

  • Effizient: E-Rechnungen ermöglichen eine Effiziensteigerungen. Die Automatisierung vereinfacht und verkürzt die Rechnungsstellung und -prüfung. Der vereinfachte Rechnungsversand führt zu immensen Zeit- und Kosteneinsparungen, da manuelle Fehlerquellen automatisch vermieden werden. Ein Nebeneffekt: Die Liquidität der Unternehmen steigt durch pünktlichere Zahlungen.
  • Vereinfachte Archivierung: Die E-Rechnung bietet aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine sichere und langfristige Archivierungsmöglichkeit. Elektronische Rechnungsdaten können leicht in ein elektronisches Archivsystem integriert werden, das durch Backups und Datenspiegelung abgesichert ist.

Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt aktuell 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Das Bürokratieentlastungsgesetz soll diese Frist auf 8 Jahre verkürzen.

  • Kostengünstig: Im Vergleich zur Papierrechnung entfallen die Kosten für Papier, Druck, Kuverts, Porto und die manuelle Bearbeitung. Zudem werden die Rechnungsdaten automatisiert verarbeitet und validiert, was die Fehleranfälligkeit und den manuellen Aufwand reduziert. Für die Empfänger ist die Bearbeitung elektronischer Rechnungen deutlich effizienter, was den Prozess beschleunigt und damit ebenfalls Kosten senkt.
  • Nachhaltig: Die elektronische Rechnungsstellung spart Papier und Porto – so sinken nicht nur die Kosten, sondern auch die Emissionen. Digitale Prozesse fördern den allgemeinen Trend zur papierlosen Büroorganisation. Durch den optimierten Einsatz von Ressourcen wird ressourcenschonender und umweltfreundlicher gearbeitet.
  • Flexibel: Die ortsunabhängige Rechnungsstellung ermöglicht flexibles Arbeiten von überall. Automatisierte Prozesse reduzieren manuelle Tätigkeiten und schafft mehr Freiheiten für andere Aufgaben. Davon profitieren alle Abteilungen. Das Unternehmen ist insgesamt agiler und anpassungsfähiger.
     

Die E-Rechnung kommt: Unternehmen sollten sich schon jetzt vorbereiten

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung vorbereiten, indem sie sich über die gesetzlichen Anforderungen informieren und mit zuständiger Behörde abstimmen. Es sollte geprüft werden, ob das Unternehmen bereits technisch in der Lage ist, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ist das nicht der Fall, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen und geeignete Softwaretools implementiert werden, die eine reibungslose Umstellung ermöglichen. Es empfiehlt sich, Mitarbeiter und Geschäftspartner frühzeitig über die bevorstehende Umstellung zu informieren und Schulungen anzubieten, um den Umstellungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten.

Die voll digitalisierte E-Rechnung: Ein Leichtes für moderne Cloud-ERP-Systeme

Cloud-ERP-Systeme wie Haufe X360 bieten bereits heute zahlreiche Vorteile für die Rechnungsverarbeitung. Die Cloud-Infrastruktur ermöglicht es Unternehmen, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten und Rechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Auch die Integration von Zahlungsdienstleistern und der automatisierte Abgleich von Zahlungsein- und -ausgängen sind möglich. Weitere Vorteile sind Kosteneinsparungen durch den Wegfall manueller Prozesse sowie eine höhere Sicherheit und Skalierbarkeit durch die Nutzung der Cloud-Infrastruktur.

Die E-Rechnung: Bestens vorbereitet mit Haufe X360

Das Wichtigste vorweg: Wer Haufe X360 einsetzt, ist für die Einführung der E-Rechnung bestens gerüstet. Die offenen Schnittstellen unseres Cloud-ERP-Systems ermöglichen es, auf Entwicklungen und Trends zu reagieren. Durch die nahtlose Integration von Crossinx X-Channel können bereits heute E-Rechnungen auf XML-Basis, im ZUGFERD- oder X-Rechnungsformat erstellt und versendet werden. Darüber hinaus verfolgen wir die Entwicklungen rund um die E-Rechnungspflicht genau, um unseren Anwendern eine nahtlose Abwicklung inklusive Versands und Empfang der E-Rechnung zu gewährleisten.