10 wichtige Gesetzesänderungen für Arbeitgeber im Jahr 2024

Aktualisiert: 24. Januar 2024

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Haufe Redaktion Mittelstand

Neues Jahr, neue Gesetze. Neben vielen Chancen bietet der Jahreswechsel wieder eine Vielzahl an Gesetzesänderungen. Diese zielen in diesem Jahr besonders auf die Digitalisierung und den Kampf gegen den Klimawandel ab. In unserer Übersicht finden Sie alle Änderungen, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

Entlastung für Arbeitgeber: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Fachkräftemangel in Deutschland verschärft sich. In fast allen Branchen fehlt es an gut ausgebildetem Personal. Ein möglicher Teil der Lösung: Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie sollen durch das neu reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz einfacher in Deutschland arbeiten können. Teile des Gesetzes sind bereits seit November 2023 in Kraft. In diesem Jahr werden die Hürden für ausländische Fachkräfte weiter minimiert. So wird ab März 2024 die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen von bisher 18 auf 24 Monate verlängert und die erlaubte Nebentätigkeit während der Maßnahme von 10 auf 20 Wochenstunden erhöht.

 

Das Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Heizen soll in Zukunft klimafreundlicher werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft dafür den rechtlichen Rahmen. Schritt für Schritt sollen alle Heizungsanlagen in Deutschland modernisiert werden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten langfristig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für alle anderen Gebäude gelten zunächst großzügige Übergangsfristen, die in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten. Unternehmen, die im Baugewerbe tätig sind oder Immobilien besitzen, können betroffen sein, da die neuen Regelungen Auswirkungen auf Bauvorhaben, Heizungsanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen haben.

Anhebung des Mindestlohns: Neue Minijobgrenze

Der Mindestlohn wird auf 12,41 Euro angehoben. Damit wird ab 01. Januar 2024 auch die Minijobgrenze angepasst und beträgt dann 538 Euro.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoPeG) in Kraft. Die umfassende Reform bringt zahlreiche Änderungen in mehr als 130 Gesetzen und Verordnungen, darunter 56 neue oder überarbeitete Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sowohl Neugründungen als auch bestehende Personengesellschaften müssen prüfen, ob Vertragsanpassungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Das "MoPeG" ist eine umfangreiche Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Das Lieferkettengesetz: Neue Sorgfaltspflichten

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt weltweit zu schützen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ausgenommen, können aber von größeren Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen, zur Einhaltung der Anforderungen entlang der Lieferkette aufgefordert werden.

Erweiterung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Kleinere Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen ab dem 1. Januar 2024 auch ein Hinweisgebersystem einrichten.

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen ab 2024

Ab 2024 können Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schülerunfälle und Berufskrankheiten nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch gemeldet werden. Dies ist mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 verbunden, ab 2028 müssen die Meldungen dann zwingend elektronisch erfolgen.

Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31. Dezember 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen, um finanzielle Belastungen durch die Inflation abzufedern. Die Prämie kann als Einmalzahlung oder über mehrere Monate verteilt ausgezahlt werden.

Wichtig: Die Leistungen müssen einen Bezug zur Inflation haben und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Verschärfte Insolvenzregelungen ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die regulären Insolvenzantragspflichten und Fortführungsprognosen. Die während der Pandemie verlängerte Frist für überschuldete Unternehmen beträgt nun sechs Wochen und die Fortführungsprognose wieder zwölf Monate.

Steueränderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetz

Das geplante Wachstumschancengesetz soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Sowohl Selbstständige als auch Unternehmen sollen dabei von zahlreichen Steuererleichterungen profitieren. Noch ist das Gesetz nicht final verabschiedet.

Noch ist das Gesetz nicht final verabschiedet, weshalb Sie die Entwicklungen im Blick behalten sollten. Alle aktuell geplanten Steueränderungen finden Sie hier.